1. Vertrag, Buchung, Kündigung, Stilllegung
Zur Nutzung der Sportanlagen ist nur derjenige berechtigt, der einen Vertrag abgeschlossen oder der im Rahmen der von der Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH Radebeul (SBF GmbH) angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterschrift oder durch Bezahlen einer Eintrittskarte zustande. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar. Während der Vertragslaufzeit ist eine „vorzeitige“ Kündigung des Vertrages grundsätzlich nicht, ausnahmsweise nur aus nachfolgenden Gründen möglich:
Wird ein Kunde durch Umzug, der die Entfernung zum Sport- und Freizeitzentrum auf über 20 km vergrößert, durch Schwangerschaft oder durch längere Krankheit (über zwei Monate) an der Sportausübung gehindert, und weist der Kunde dies durch Vorlage eines behördlichen oder ärztlichen Bestätigungsschreibens nach, kann der Vertrag durch den Kunden mit Wirkung zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Alternativ ist der Kunde berechtigt, den Vertrag für die Dauer der Verhinderung durch Krankheit (Krankheitsdauer muss einen Monat überschreiten) oder bei Schwangerschaft für maximal zwei Monate still zu legen. Für die Dauer der Stilllegung ist der Kunde nicht von der Beitragszahlung befreit, die Laufzeit des Vertrages verlängert sich entsprechend. Es werden nur volle Monate stillgelegt.
2. Mietpreis
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus dem unterschriebenen Vertrag bzw. aus den aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht als auch jederzeit angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist im Falle einer Einzelbuchung pünktlich vor Spielbeginn bzw. Benutzung der Sportanlagen in voller Höhe zu bezahlen, im Falle eines Vertrages zum ersten eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig bzw. wird zum ersten eines jeden Monats vom Bankkonto des Kunden aufgrund erteilter Einzugsermächtigung per Lastschrift abgebucht. Nach Ablauf der Erstlaufzeit (ohne Kündigung) und daraus resultierender stillschweigender Verlängerung des Vertrages gilt als monatlicher Mietpreis der Betrag als vereinbart, der sich aus der zum Zeitpunkt zwei Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit gültigen Preisliste für die vereinbarte Ursprungslaufzeit ergibt.
Der Mietpreis ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit in voller Höhe weiter zu bezahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt (vgl. aber 1.). Bei etwaigem Zahlungsverzug entstehen bankübliche Gebühren, die zu Lasten des Kunden gehen. Jährliche Beitragserhöhungen von maximal 3 % bleiben vorbehalten. Zeitweiliger Ausfall der Sporteinrichtung ist nicht preismindernd. Liegt eine Vertragsbeendigung länger als 5 Monate zurück, wird bei einem erneuten Vertragsabschluss wiederum der Betrag der Aufnahmegebühr fällig.
3. Haftung
Die Sbf GmbH geht davon aus, dass der Kunde „sportgesund“ ist, und keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Die Haftung der SBF GmbH für etwaige Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Benutzung der Sporteinrichtungen gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Wird der Sport- bzw. Spielbetrieb durch höhere Gewalt oder sonstige Einwirkungen ohne Verschulden der SBF GmbH beeinträchtigt, so besteht kein Anspruch auf Haftbarmachung. Sofern der Kunde irgendwelche Mängel feststellt, wird er gebeten, diese umgehend der SBF GmbH bzw. deren zugehöriges Personal mitzuteilen. Hat der Kunde selbst Schäden verursacht, so ist er verpflichtet, der SBF GmbH bzw. deren zugehöriges Personal davon unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler in den Sportanlagen verursacht werden.
4. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die SBF GmbH, deren Bevollmächtigte bzw. deren zugehöriges Personal aus, deren Anweisung unverzüglich Folge zu leisten ist.
5. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann die SBF GmbH bzw. deren zugehöriges Personal den Ausschluss von der weiteren Benutzung der Sportanlagen sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Befindet sich der Kunde mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand, so ist die SBF GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die monatlichen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Vertrages abzüglich eines Anteils für ersparte Aufwendungen in Höhe von 20 % als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen.
6. Sonstiges
Weitere Regelungen können der im Sport- und Freizeitzentrum aushängenden Hausordnung entnommen werden, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.